Dann klicke einfach auf die Stadt wo Du wohnst und schaue im Verzeichnis nach.
Landesverordnung S.-H. 1. März
Aktuell: Jeder Teilnehmer muss mit Unterschrift bestätigen,
dass es „für eine ausgeübte oder angestrebte berufliche Tätigkeit
zwingend erforderlich“ ist, den Erste Hilfe Kurs zu besuchen.
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